Zivilschützer sind neu mit dem Tablet unterwegs

Bei der Kontrolle der Schutzräume verwenden die Zivilschützer ab diesem Jahr eine einheitliche Software, um die Mängel gleich digital zu erfassen. Damit wird die Erfassung von Hand mit Listen abgelöst.

Im letzten Jahr wurde im Zuge der digitalen Modernisierung der kantonalen Erfassung von Hausdaten eine neue einheitliche kantonale Schutzraumplanungssoftware eingeführt. Dies in Zusammenarbeit mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung. Diese bietet die Möglichkeit, die Erfassung der periodischen Schutzraumkontrolle mittels elektronischer Tablets aufzunehmen. Die Gruppe Zuweisungsplanung und Periodische Schutzraumkontrolle von Oberleutnant Michael Kamber hatte daher den Auftrag, mit Ihren Soldaten Mitte Oktober einen Erfassungseinsatz für diese neue Betriebssoftware in der Gemeinde Starrkirch-Wil auszuführen. Dabei wurde die Bevölkerung vorgängig schriftlich informiert, ihre Zivilschutzräume so zu räumen, dass eine betriebliche Überprüfung durchgeführt werden konnte. Dabei wurden die Dichtungen rund um die Schutztüre, deren Schliessung und Inbetriebnahme des Kompressionsaggregates getestet. Wenn sich der Überdruckdeckel innerhalb weniger Sekunden von selbst schloss, so war der Raum dicht. Wenn der Überdruckdeckel nicht schloss, so wurde der Mangel mit den Tablets digital erfasst und an Oberleutnant Kamber rapportiert.

Ziel des Einsatzes war es, durch einheitliche Erfassung einen generellen Überblick von funktionsfähigen Luftschutzräumen zu erhalten und solche, die es nicht mehr sind, zu markieren. Ist ein Luftschutzkeller mangelhaft, wird dem Eigentümer eine Frist zur Mängelbehebung auferlegt. Diese Mängelbehebung wird dann erneut überprüft. So kann sichergestellt werden, dass die Gemeinden über einsatzfähige Schutzräume verfügen, die im Ernstfall rasch der Bevölkerung zugeteilt werden können.

Die 12 Gemeinden der Regionalen Zivilschutzorganisation Olten umfassen 2800 Schutzräume. 2019 wird die Zuordnungsplanung Periodische Schutzraumkontrolle im Zeitraum Frühling bis Herbst rund 500 weitere Schutzräume inspizieren, um den Bestand zu überprüfen. Im Luftschutztraum sollte so wenig wie möglich gelagert werden und nicht als Kellerersatz missbraucht werden. Fix verbaute Regale oder Möbel sind nicht zugelassen. Im Ernstfall muss ein Luftschutzkeller nämlich innert 24 Stunden für die vorgängig bestimmte Personenzahl einsatzbereit sein.

Schutzbauten werden laut dem Bund für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet dabei: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Landesweit gibt es derzeit rund 360’000 Personenschutzräume, zudem gut 1’700 Schutzanlagen. Sind in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden, so haben Hauseigentümer beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Allerdings müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden (ab 38 Zimmern respektive 25 Schutzplätzen). Ausnahmen davon sind in Gemeinden unter 1000 Einwohnern möglich. In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf gedeckt, hat der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten. Dieser ist vor Baubeginn zu entrichten.

Bild oben: Oberleutnant Michael Kamber (Mitte hinten) mit seinem Planungsteam der Zuordnungsplanung Periodische Schutzraumkontrolle im Kommandoposter bei der Oltner Stadthalle.
Bild unten: Treuer Begleiter bei der Dichtungsprüfung: Der Silikonspray.